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Das Arbeitszeugnis

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Das Arbeitszeugnis

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Allgemeine Richtlinien

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen bei Kündigung auf Verlangen ein Arbeitszeugnis auszustellen. In § 630 des Bürgerlichen Gesetzbuches heißt es:
"Bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses kann der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. Das Zeugnis ist auf Verlangen auf die Leistung und Führung im Dienst zu erstrecken."
Der Anspruch auf ein Zeugnis verjährt erst nach 30 Jahren.

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Grundsätzliches zum Inhalt

Das Bundesarbeitsgericht hat zum Inhalt des Arbeitszeugnisses einige Grundsätze aufgestellt. Das Arbeitszeugnis muß danach:

  • Alle für die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers wesentlichen Angaben vollständig erhalten
  • In seiner Aussage der Wahrheit entsprechen
  • Vom verständigen Wohlwollen für den Arbeitnehmer getragen sein
  • Dem Arbeitnehmer sein weiteres Fortkommen nicht unnötig erschweren

Trotzdem kann ein Arbeitszeugnis auch negative Wertungen enthalten. Die weitverbreitete Ansicht, es dürfe nichts Negatives im Zeugnis stehen, ist falsch. Im Gegenteil: Unterschlägt der Arbeitgeber wichtige Tatbestände, macht er sich eventuell gegenüber dem neuen Arbeitgeber haftbar.

In ein Arbeitszeugnis gehören grundsätzlich nur Tatsachen von Belang, an denen ein zukünftiger Arbeitgeber interessiert sein könnte. Bloße Behauptungen, Mutmaßungen oder gar Vorfälle, die für die Beurteilung der Leistung und des Verhaltens nicht charakteristisch sind, gehören nicht ins Zeugnis.

Lesen Sie daher Ihr Zeugnis aufmerksam durch. Wenn es in einem ungünstigen Licht erscheint, bemühen Sie sich um eine Korrektur.

Denken Sie daran, daß Sie ein Berufsleben damit leben müssen, nicht Ihr Arbeitgeber.

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Der Aufbau eines Arbeitszeugnisses

  • Personalien: Akademischer Grad, Name, Vorname, Geburtsdatum
  • Dauer der Tätigkeit und genaue Bezeichnung
  • Inhalt Ihrer Aufgaben
  • Bewertung Ihrer Leistungen
  • Bewertung Ihres Verhaltens
  • Austrittsgrund mit Schlußformulierung
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Hinweise zu Zeugnisformulierungen

Aufgrund der von den Arbeitsgerichten aufgestellten Grundsätze, ein Zeugnis wohlwollend zu formulieren und das weitere Fortkommen des Arbeitnehmers nicht unnötig zu erschweren, hat sich eine Zeugnissprache eingebürgert, die häufig besser klingt als sie tatsächlich ist. Daher berechtigt nicht jedes gut formuliertes Zeugnis zum stolzen Vorzeigen, denn die anscheinend gute Aussage beinhaltet oft eine negative Beurteilung.

Nicht jeder, der ein Zeugnis liest oder schreibt, weiß, was mit dem gewählten Wortlaut gemeint ist. Es haben sich eine Reihe von standardisierten Formulierungen eingebürgert, die immer wieder als verschlüsselte Bewertungen im Text auftauchen. Sie haben meist eine andere Bedeutung, als Ihnen der völlig unbefangene Leser entnehmen kann.

Doch noch verbreiteter als die Verwendung von Codes ist das willkürliche Weglassen positiver und gängiger Formulierungen, um damit die Schwächen des Beurteilten hervorzuheben. Fehlt eine Aussage offenkundig, die jeder in diesem Zusammenhang erwartet, wird der Leser natürlich mißtrauisch. Heißt es etwa in dem Zeugnis einer Kassiererin " sie war pünktlich und fleißig", so ist dem eingeweihten Leser klar, daß der Beurteilten damit Unehrlichkeit bescheinigt werden soll, denn die drei Begriffe ehrlich, pünktlich, fleißig gehören in einem Arbeitszeugnis immer zusammen

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Interpretationshilfen für Zeugnisformulierungen

Damit Sie Ihre Arbeitszeugnisse besser einschätzen können und wissen, was Sie wegschicken, zeigen die folgenden Übersichten die gebräuchlichsten Formulierungen, bei denen Aussage und tatsächliche Bedeutung oft erheblich voneinander abweichen. Wenn Sie eine dieser Formulierungen in Ihrem Zeugnis wiederfinden, sollten Sie Rücksprache mit Ihrem Chef nehmen und gegebenenfalls um ein anderes Zeugnis bitten.

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Bewertung der Arbeitsleistungen

Sehr gute Leistungen

  • Er/Sie hat die ihm/ihr übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt.
  • Wir waren mit seinen/ihren Leistungen in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden.
  • Seine/Ihre Leistungen haben in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung gefunden.

Gute Leistungen

  • Er/Sie hat die ihm/ihr übertragenen Arbeiten stets zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
  • Wir waren mit seinen/ihren Leistungen voll und ganz zufrieden.
  • Seine/Ihre Leistungen haben unsere volle Anerkennung gefunden.
  • Er/Sie hat unseren Erwartungen/Anforderungen in bester Weise entsprochen.

Befriedigende Leistungen

  • Er/Sie hat die ihm/ihr übertragenen Arbeiten zu unserer vollen Zufriedenheit erledigt.
  • Wir waren mit seinen/ihren Leistungen voll/jederzeit zufrieden.
  • Er/Sie hat unseren Erwartungen in jeder Hinsicht entsprochen.

Ausreichende Leistungen

  • Er/Sie hat die ihm/ihr übertragenden Arbeiten zu unserer Zufriedenheit erledigt.
  • Wir waren mit seinen/ihren Leistungen zufrieden.

Mangelhafte Leistungen

  • Er/Sie hat die ihm/ihr übertragenen Arbeiten im großen und ganzen zu unserer Zufriedenheit erledigt.
  • Seine/Ihre Leistungen haben unseren Erwartungen entsprochen.
  • Er/Sie war immer mit Interesse bei der Sache.

Unzureichende Leistungen

  • Er/Sie hat sich bemüht, die ihm/ihr übertragenen Arbeiten zu unserer Zufriedenheit zu erledigen.
  • Er/Sie hat sich bemüht, unseren Erwartungen/Anforderungen zu entsprechen.
  • Konnte unseren Erwartungen entsprechen.
  • Er zeigte für seine Arbeit Verständnis.

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Bewertung des Sozialverhaltens

DAS WIRD GESAGT

DAS IST GEMEINT

Er war stets freundlich und aufmerksam.

Er war ein angenehmer Mitarbeiter.

Er war an selbständiges Arbeiten gewöhnt und genoß unser vollstes Vertrauen.

Er war ein zuverlässiger und selbständiger Mitarbeiter.

Er hat alle Arbeiten ordnungsgemäß erledigt.

Er ist ein Bürokrat. Eigeninitiative ist nicht seine Stärke.

Er erledigte alle Arbeiten mit großem Fleiß und Interesse.

Er war eifrig, aber nicht besonders tüchtig.

Mit seinen Vorgesetzten ist er gut zurechtgekommen.

Er ist Mitläufer, der sich gut anpaßt.

Er war tüchtig und wußte sich gut zu verkaufen.

Er ist ein unangenehmer Mitarbeiter.

Wegen seiner Pünktlichkeit war er stets ein gutes Vorbild.

Er war in jeder Hinsicht eine Niete, seine Leistungen liegen unter dem Durchschnitt.

Er bemühte sich, den Anforderungen gerecht zu werden.

Er hat versagt.

Er hat sich im Rahmen seiner Fähigkeiten eingesetzt.

Er hat getan, was er konnte, aber das war nicht viel.

Alle Arbeiten erledigte er mit großem Fleiß und Interesse.

Er war eifrig, aber nicht besonders tüchtig.

Er war immer mit Interesse bei der Sache.

Er hat sich angestrengt, aber nichts geleistet.

Im Kollegenkreis galt er als toleranter Mitarbeiter.

Für Vorgesetzte ist er ein schwerer Brocken.

Wir lernten ihn als umgänglichen Mitarbeiter kennen.

Viele Mitarbeiter sahen ihn lieber von Hinten als von vorn.

Er ist ein zuverlässiger/gewissenhafter Mitarbeiter.

Er ist zur Stelle, wenn man ihn braucht, aber er ist nicht immer brauchbar.

Durch seine Geselligkeit trug er zur Verbesserung des Betriebsklimas bei.

Er neigt zu übertriebenem Alkoholgenuß.

Innerhalb und außerhalb unseres Unternehmens trat er/sie stets engagiert für die Interessen seiner/ihrer Kollegen ein.

Er/Sie war Mitarbeiter/in des Betriebsrates.

Gegenüber seinen/ihren Mitarbeitern/innen bewies er/sie immer umfassendes Einfühlungsvermögen.

Er/sie war homosexuell/lesbisch.

Für die Belange der Belegschaft bewies er/sie stets Einfühlungsvermögen.

Er/sie war ständig auf der Suche nach sexuellem Kontakt.

Formulierungen zum Austrittsgrund

DAS WIRD GESAGT

DAS WIRD GEMEINT

Er/Sie verläßt uns auf eigenen Wunsch. Wir bedauern sein/ihr Ausscheiden sehr und wünschen für die Zukunft alles Gute.

Die Firma verliert ihn/sie sehr ungern.

Er/Sie verläßt uns auf eigenen Wunsch. Wir bedauern sein/ihr Ausscheiden und wünschen für die Zukunft alles Gute.

Die Firma verliert ihn/sie ungern.

Er/Sie verläßt uns auf eigenen Wunsch.

Er/Sie hinterläßt keine Lücke.

Er/Sie verläßt uns im gegenseitigen Einvernehmen.

Die Firma hat gekündigt.

Keine Bemerkungen zu Austrittsgrund.

Die Firma hat gekündigt.

Negative Beendigungsformeln

DAS WIRD GESAGT

DAS WIRD GEMEINT

Unsere besten Wünsche begleiten ihn/sie.

Ironisch gemeinte Schloßformeln, die auf arbeitgeberseitige (fristlose) Kündigung hindeuten.

Wir wünschen ihm/ihr für die Zukunft alles nur erdenkliche Gute.

Wir wünschen ihm/ihr alles Gute, vor allem Gesundheit.

Für seine/ihre Mitarbeit bedanken wir uns.

Ironische Umstellung der üblichen Formel "wir bedanken uns für...." = gut, daß er/sie weg ist.

Wir wünschen ihm/ihr für die Zukunft alles Gute, auch Erfolg.

Mangelhafte Leistungsbewertung.

Wir wünschen ihm/ihr für seinen/ihren weiteren Weg in einem anderen Unternehmen viel Erfolg.

Möge er/sie woanders erfolgreich sein.

Wir hoffen, daß er /sie seine/ihre Leistungsfähigkeit In einem anderen Unternehmen voll entfalten kann.

Abschließend noch einmal eine mangelhafte Bewertung.

Wir wünschen ihm/ihr, daß er/sie künftig viel Erfolg haben wird.

Einen Erfolg, den er /sie bisher noch nicht hatte.

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Was kann man gegen ein ungünstiges Zeugnis tun?

  • Wenn Sie ein schlechtes Zeugnis erhalten, bitten Sie freundlich um eine Korrektur.
  • Hierbei hat es sich als günstig erwiesen, wenn Sie ein vorformuliertes Zeugnis vorlegen können, das nur noch unterschrieben bzw. nur leicht abgeändert werden muß.
  • Denken Sie daran, daß Sie dieses Zeugnis Ihr ganzes Berufsleben begleitet.
  • Wenn das nicht hilft, bleibt nur noch der Weg über das Arbeitsgericht. Aber hier hat es sich gezeigt, daß Sie häufig statt eines Arbeitszeugnisses nur eine einfache Arbeitsbescheinigung erhalten, was ebenso wie ein schlechtes Zeugnis aussieht.
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